Teilrevision BZO Lufingen

Die Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Lufingen diente primär der Anpassung der rechtsverbindlichen Instrumente an die revidierte kantonale Gesetzgebung (PBG) sowie an das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG). Im Zentrum stand die formelle Harmonisierung der Baubegriffe gemäss IVHB, um bis 2025 ein zeitgemässes und rechtssicheres Planungsinstrumentarium bereitzustellen. Durch die Neudefinition von Höhenmassen und die Einführung einer traufseitigen Fassadenhöhe wurden die Grundlagen für eine effizientere Nutzung bestehender Reserven geschaffen, was die Siedlungsentwicklung nach innen gezielt unterstützt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Revision war die Implementierung des kommunalen Mehrwertausgleichs mit einem Abgabesatz von 25 % und einer Freifläche von 1‘600 m². Die daraus generierten Mittel fliessen in einen Fonds, der gemäss den Legislaturzielen 2022–2026 prioritär ökologische Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas sowie die Gestaltung des öffentlichen Raums finanziert. Parallel dazu wurde durch die Einführung einer Grünflächenziffer in der Gewerbezone die mikroklimatische Situation gesichert.

Leistungen

  • Umsetzung der IVHB aufgrund sorgfältiger Quartieranalyse
  • Qualitätsfördernde Massnahmen mit Bestimmungen in der BZO
  • Umsetzung des kommunalen Mehrwertausgleichs
  • Rechtskonforme Ausscheidung der Gewässerräume
  • Ökologische Grundsätze & Naturschutz: Einführung einer Grünflächenziffer
  • Mitwirkungsverfahren und Einbezug der Bevölkerung, öfftl. Auflage und Einwendungsverfahren.
  • Organisation und Moderation des Planungsprozesse

 

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