„Die gesetzliche Leitvorstellung der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen führt.“
Wir RaumplanerInnen planen und entwickeln Gestaltungskonzepte z.B. für Bebauungs-, Erschließungs- und Parzellierungsvorschläge zur Strassenraum- und Platzraumgestaltung für private Bauherrschaften und für die öffentliche Hand (Gemeinden, Regionen).
Wir analysieren natürliche, infrastrukturelle und sozioökonomische Bedingungen eines Planungsgebietes. Die Koordination der unterschiedlichen Ansprüche ist uns dabei sehr wichtig. Unsere Konzepte sind lösungsorientiert, finden politische Akzeptanz und werden umgesetzt.