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Die geplanten Arbeiten umfassen die Sanierung der bestehenden Gasleitung durch die Energie 360° AG, die Erneuerung der Niederstromversorgung für das EKZ, sowie die Sanierung der Dorfstrasse, inkl. der öffentlichen Beleuchtung.
Abschnitt: Neugut-/Allmendstrasse bis Zürcherstrasse
Sehr geehrte Damen und Herren
An der Gemeindeversammlung vom 18. November 2024 wurde der Kredit für die bevorstehenden Arbeiten in der Dorfstrasse im Bereich der Neugut-/Allmendstrasse bis Zürcherstrasse (siehe Baustellenperimeter auf dem separatem Blatt) genehmigt. Die gewünschten Sanierungsarbeiten wurden im November 2024 «öffentlich» durch die Firma Landis AG ausgeschrieben.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Sanierung der bestehenden Gasleitung durch die Energie 360° AG, die Erneuerung der Niederstromversorgung für das EKZ, sowie die Sanierung der Dorfstrasse, inkl. der öffentlichen Beleuchtung. Die Arbeiten werden durch die Bauunternehmung H. Graf AG, Zufikon ausgeführt. Der geplante Baustart ist Anfang März 2025.
Zufahrt während den Bauarbeiten
Während den Bauarbeiten wird die Zufahrt zur Tiefgarage Zentrum Oberengstringen «einspurig» gewährleistet sein, die geplanten Belagsarbeiten werden voraussichtlich an einem Wochenende stattfinden. Die betroffenen Parteien werden frühzeitig über die entsprechenden Zeiträume informiert.
Die Sanierung der Dorfstrasse wird in mehreren Etappen erfolgen. Während diesen Arbeiten ist die Gemeinde bemüht, die Zufahrt zu den Liegenschaften zu gewährleisten. Einzelne Arbeitsschritte, wie das Versetzen von neuen Randsteinen oder Belagsarbeiten, werden jedoch dazu führen, dass einzelne Zufahrten zu den Liegenschaften temporär nicht möglich sein werden.
Während den einzelnen Etappen wird ein Einbahnregime und ein Lichtsignal durch die Baustelle geführt. Die FussgängerInnen und Schulkinder wird immer eine Gehwegseite frei zugänglich und sicher sein.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden nachfolgende Arbeiten durchgeführt:
Allgemein
Wir empfehlen Ihnen bestehende Äste, Sträucher etc. entlang der Dorfstrasse vor dem Frühling zurückzuschneiden, sodass die geplanten Arbeiten nicht durch Bepflanzungen behindert werden. Generell gilt, dass keine Äste, Sträucher etc. in das Lichtraumprofil der Strasse ragen dürfen. Es wird keine Haftung für Schäden an der Bepflanzung übernommen.
Landis AG
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil