Planen Sie mit uns.
Eine fundierte Planung basiert ebenso auf Visionen der räumlichen Entwicklung wie auf einer umfassenden Analyse des Ist-Zustandes und der Definition des Zielzustands. Die Siedlungsqualität in dicht bebauten Gebieten nimmt an Bedeutung zu. Gefragt sind massgeschneiderte Konzepte mit interdisziplinärem Ansatz und keine Normlösungen. Die Raumplanung stellt die Instrumente zur Verfügung, mit welchen sichergestellt werden kann, dass die Entwicklung in die gewünschte Richtung geht. Sie ist nicht Selbstzweck, sondern hat sich den Zielen und Wünschen des Souveräns unterzuordnen.
Mit der behördenverbindlichen Richtplanung wird festgelegt, wie sich die Gesamtstruktur der Natur-, Landwirtschafts-, Siedlungs- und Erholungsräume mittel- bis langfristig entwickeln sollen.
Mit der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) werden die Vorgaben aus der strategisch ausgerichteten kommunalen Richtplanung umgesetzt. Im Unterschied zu Richtplänen sind Nutzungspläne parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.
Folgende Unterlagen werden im Rahmen von Richt- und Nutzungsplanungen erstellt:
- Bearbeitung von Planungsvorgaben
- Teilrevisionen Bau- und Zonenordnung
- Zonenplananpassungen
- Beratung für Nutzungsplanungsrevisionen
- Teilrevision Verkehrsrichtplan
- Erstellung RPV-Planungsbericht