Baukontrolle

Baukontrollen und -abnahmen

Während der Bauausführung nehmen wir auf Wunsch die erforderlichen bau- und feuerpolizeilichen Kontrollen und Abnahmen (Rohbau-, Bezugs- und Schlussabnahme) war. Ebenso werden Nebenanlagen abgenommen und/oder eingemessen. Bei Bedarf erfolgt eine Behandlung/Bearbeitung des Baugesuchsdossiers bis und mit deren Abrechnung und Vorbereitung zur Archivierung.

Spezielle Prüfungen und Kontrollen

Als kommunale Brandschutzexperten können wir neben der Überprüfung und Abnahmetätigkeit im Rahmen von Bauvorhaben auch die obligatorischen periodischen Gebäudekontrollen durchführen. Im Auftrag der zuständigen Behörden organisieren wir diese Kontrolltätigkeit inkl. Kommunikation mit den Liegenschaftsbesitzern und bei Bedarf der nachfolgenden Durchsetzung der Mängelbehebung.

Als amtliches Kontrollorgan im baulichen Zivilschutz wird neben der Prüf- und Abnahmetätigkeit bei Bauvorhaben ebenfalls die obligatorische periodische Schutzraumkontrolle ausgeübt. Nach Weisung der kantonalen Stellen organisieren wir diese Kontrolltätigkeit und nachfolgende Mängelbehebung.

Unsere Baukontrolleure sind zudem für die Baustellen-Umweltschutzkontrolle ausgebildet, welche je nach Art und Grösse des jeweiligen Bauvorhabens periodisch oder stichprobenartig ausgeführt werden muss.