Hallo Welt!
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Wir planen für die Zukunft!
Die Schulformen haben sich verändert und das werden sie auch weiterhin tun. Deshalb ist es wichtig, dass Schulräume, welche heute gebaut werden, auch den Anforderungen von Morgen genügen.
Bei der Schulraumplanung setzen wir uns deshalb mit dem Prozess der Bedarfsermittlung, der Lösungsfindung und der Projektentwicklung auseinander. So kann der geplante Schulraum mit dem vorgegebenen pädagogischen Konzept zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist auch die Entwicklung der jeweiligen Gemeinde. Nur eine genaue Analyse erlaubt Schülerprognosen, welche in die Planung einfliessen können.
Veränderungen der Schulformen (Lernlandschaften, Tagesschulen, etc.) bedeuten neue Anforderungen an die Raumaufteilung und Raumgestaltung. Der Bedarf an Neben-, Gruppen- und IF-Räumen steigt.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Beratungspaket:
■ Analyse der Entwicklung der Gemeinde mit Erarbeitung von Schülerprognosen
■ Bestimmung des zukünftigen Raumbedarfs
■ Erfassung des vorhandenen Schulraums
■ Ableitung der Defizite und Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten für die Deckung von Schulraum (Machbarkeitsstudien)
■ Masterplanung der Schulraumentwicklung
Wir planen und realisieren für Sie verschiedene Verkehrsanlagen wie beispielsweise Strassen, Kreisel, Fuss- und Radwege. Auch die Konzepte und die Planung von Verkehrsberuhigungsmassnahmen oder T30-Zonen erstellen wir für unsere Kunden.
Zudem helfen wir Ihnen bei der generellen Wasserversorgungs- und Entwässerungsplanung. Es ist wichtig, die Wassernetzwerke konzeptionell richtig auszulegen, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir Ihnen dies garantieren, Gleiches gilt für das Entwässerungssystem. Zusammen mit unseren Partnern bieten wir auch hier massgeschneiderte Lösungen an, welche eine Werterhaltung und die Funktionstüchtigkeit der Infrastruktur garantieren.
Durch unsere Standorte in den Limmat- und Glatttalgemeinden werden wir immer wieder mit dem Thema «Hochwasserschutz» konfrontiert. Dank unserer Erfahrung können wir auch diesen mit den notwendigen planerischen Massnahmen garantieren.
Für den Bau von Infrastrukturanlagen und für die Ver- und Entsorgung dieser, bieten wir Beihilfe. Die im Rahmen der konzeptionellen Überlegungen definierten Anlagen können durch uns geplant und realisiert werden.
Die Werterhaltung, Sanierungsplanung und Ausführung sind ebenfalls wichtige Bestandteile unserer Arbeit. Denn die bestehende Infrastruktur der Schweiz stellt ein immenses Volksvermögen dar. Sie muss kontinuierlich unterhalten und saniert werden um die Werterhaltung garantieren zu können.
In diesen Bereichen bieten wir:
■ Zustandserfassung von Strassen, Kanalisationen und Wasserversorgungen
■ Erstellung von EDV-gestützten Katastern
■ Sanierungsplanung und dazugehörige Finanzplanung
■ Projektierung und Ausführung der notwendigen Massnahmen
■ Ausmass und Devisierung mit Schnittstelle SIA 451
■ Höhenaufnahmen und Absteckungen
Einmass der Werkleitungen für die LK Nachführung
Für Ihren Ortbetonbau unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:
■ Vordimensionierungen
■ Beratung für erdbebengerechtes Bauen
■ Abdichtungskonzepte
■ Nutzungsvereinbarungen
■ Schutzraum-Berechnungen und -Nachweise nach TWK 2017
■ Ausmass, Devisierung für NPK 172 «Abdichtungen für Bauten unter Terrain»
■ Ausmass, Devisierung für NPK 241 «Ortbetonbauten»
■ Schalungs- und Bewehrungspläne inkl. aller dazugehörigen Bestelllisten
■ Planung Stützmauern, inkl. Berechnungen
■Planung Stahlstützen, inkl. Plänen und Stahlstücklisten
■ Planung kleinerer Holzbauteile
■ Umbauten (Zustandserfassung, Statik, Pläne) z.B. Klebebewehrungen
■ Baukontrollen, Bewehrungsabnahmen vor Ort
Die Baugrundsicherungen werden über unsere Partnerbüros angeboten.
Für unsere Mandatsgemeinden bieten wir folgendes:
■ Erteilung von Auskünften, ob eine Schutzraumbaupflicht besteht oder Ersatzabgaben geleistet werden können. Hierfür steht Ihnen unsere Ansprechperson für Schutzräume (Kontrollorgan) zur Verfügung.
■ Prüfung von Schutzraumeingaben sowie den statischen Nachweisen (nach TWK 2017).
■ Abnahme von Schutzraumbauten sowie periodische Kontrollen.
■ Erstellung der Ausgleichsgebietsplanung.
Die Gemeinden Geroldswil, Unterengstringen, Oberengstringen, Lufingen, Oberembrach, Rüschlikon und Kilchberg profitieren in diesem Bereich bereits von unserem Know-how.
Wollen Sie eine Wand verschieben, einen Wohnbereich offener gestalten, Räume anbauen oder ein Geschoss aufstocken?
Weil ein Gebäude statisch und wirtschaftlich für die vorgegebene Anordnung von Wänden und Stützen ausgelegt ist, können die obigen Änderungen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Es werden eine statische Beurteilung und allenfalls Verstärkungsmassnahmen erforderlich und wir helfen Ihnen dabei!
Sie haben ein Projekt, welches die finanziellen, zeitlichen und qualitativen Anforderungen erfüllen soll, aber knappe Ressourcen? Wir übernehmen die Planung, Steuerung, Durchführung, Organisation und Kontrolle Ihres Projektes.
Für die Durchführung grosser und komplexer Projekte bieten wir Managementressourcen und Know-how.
■ Projektorganisation
■ Controlling
■ Co-Referate / Gutachten
■ Bau- und Verwaltungsrecht
■ Kompetenz in Brandschutz und Liegenschaftenentwässerung
Dank unseres Know-hows setzen wir Ihr Projekt effizient um, während Sie dabei Ressourcen schonen.
Wollen Sie eine Wand verschieben, einen Wohnbereich offener gestalten, Räume anbauen oder ein Geschoss aufstocken?
Weil ein Gebäude statisch und wirtschaftlich für die vorgegebene Anordnung von Wänden und Stützen ausgelegt ist, können die obigen Änderungen nicht ohne Weiteres durchgeführt werden. Es werden eine statische Beurteilung und allenfalls Verstärkungsmassnahmen erforderlich und wir helfen Ihnen dabei!
Den Überblick über die Anforderungen oder die rechtlichen Bestimmungen beim Vollzug der Gewässer- und Umweltschutzgesetze zu behalten ist nicht ganz leicht. Immer wieder entstehen neue Vorschriften, in denen man sich verlieren kann. Daher unterstützen wir unsere Mandatsgemeinden beim Vollzug der übergeordneten Gesetzgebung. Dies erfolgt durch die Prüfung von Eingaben sowie Kontrollen vor Ort.
Die in den Mandatsgemeinden bewilligten Bauprojekte werden von unseren Baukontrolleuren begleitet und kontrolliert. Wir verstehen uns aber hierbei nicht nur als «Baupolizisten» sondern auch als Partner und Berater der Bauherrschaften.
Konflikte mit der Feuerpolizei? Nicht mit uns!
Die Feuerpolizei beurteilt und überwacht unter anderem den Brandschutz im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen. Sie prüft vor allem den Schutz von Sachen; Brände sind durch die Gewährleistung intakter Flucht– und Rettungswege, sowie durch eine zuverlässige Brandabschnittsbildung, abzuwehren. Die Feuerpolizei ordnet die Maßnahmen an, welche zur Verhinderung von Brandausbrüchen, Brandausbreitung und Explosionen erforderlich sind.
Für Private und Mandatsgemeinden prüfen wir Bauvorhaben auf ihre Übereinstimmung mit den feuerpolizeilichen Vorschriften. Falls notwendig sind die Auflagen mit den zuständigen kantonalen Stellen abzugleichen.
Wir erarbeiten für Sie Konzepte zur Entwicklung von Landschaften im Hinblick auf deren nachhaltige Nutzung und die ökologische und ästhetische Aufwertung unter Einbezug der Landwirte.
Beratung, Begleitung oder Ausarbeitung – Wir unterstützen Sie dabei.
Mit dem Quartierplan werden für ein Gebiet neben den Landumlegungen die notwendigen Erschliessungen und Ausstattungen (Strassen, Werkleitungen, Freiräume oder Lärmschutzmassnahmen) sowie deren Finanzierung geregelt. In weitgehend unbebauten Gebieten wird dafür vorgängig ein Entwurf mit der angestrebten städtebaulichen Struktur ausgearbeitet. In bereits überbauten Gebieten können sich die Vorgaben eines Quartierplans auf die notwendigen Teilmassnahmen beschränken.
Wir helfen Ihnen dabei, diese auszuarbeiten oder begleiten und beraten Sie in einem solchen Prozess.
Planen Sie mit uns.
Der Gestaltungsplan nach § 83 ff. PBG legt für bestimmte klar begrenzte Gebiete die Zahl, die Lage, die äusseren Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung von Bauten verbindlich fest. Dabei darf von der Regelbauweise und den kantonalen Mindestmassen abgewichen werden. Im Gegenzug sind aber Anstrengungen zu erbringen, dass Bauten und Anlagen zusätzliche Anliegen im öffentlichen Interesse abdecken und der Allgemeinheit einen klaren Mehrwert ermöglichen.
Folgende Unterlagen werden im Rahmen der Gestaltungsplanerarbeitung (aufgrund von Richtprojekt, Studienauftrag oder Masterplan) erstellt:
■ Gestaltungsplanvorschriften
■ Planungsbericht nach Art. 47 RPV
■ Situationsplan 1:500
■ Weitere Unterlagen (z.B. Mobilitätskonzept, Vergleich Regelbauweise, usw.)
Wir unterstützen Sie, damit der Verkehr nicht ins Stocken gerät.
In der Verkehrsplanung werden unter Berücksichtigung des Verkehrsangebotes und der Verkehrsnachfrage konzeptionelle Lösungen aufgezeigt, um dem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen. Wir zeigen Ihnen die optimale Gestaltung und Funktionsweise von Verkehrssystemen auf und planen diese.
Umstrukturierung? Neue Mitarbeitende? Stellvertretung? – Haben Sie dafür die Ressourcen?
Dank unserer breiten Erfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der entsprechenden Ausbildung bieten wir öffentlichen Verwaltungen Stellvertretungen, das Coaching neuer Mitarbeitenden oder die Fachbegleitung bei Umstrukturierungen an.
Viele Lärmquellen lassen sich nicht vermeiden und sind, vor allem wenn man ihnen dauerhaft ausgesetzt ist, ein enormer Stressfaktor. Umso wichtiger ist es, dass wir uns davor schützen und Ruhe finden. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Bereichen:
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Strategie zur Erreichung einer gesunden Raumluft. Individuell auf Sie abgestimmt.
Dabei beurteilen wir für Sie den Handlungsbedarf und zeigen Ihnen Lösungsansätze für das weitere Vorgehen auf.
Bei Schadstoffbelastungen in öffentlichen Gebäuden, wie z.B. Schulanlagen, vertrauen die Betroffenen auf effektives und rasches Handeln der Verantwortlichen. Dies erfordert ein hohes Mass an Sensibilität für eine zielgerichtete Kommunikation.
Wir unterstützen Sie dabei, zum richtigen Zeitpunkt die adäquate Form für eine möglichst konfliktfreie Kommunikation zwischen allen Beteiligten und den Medien zu finden.
Beziehen Sie unsere Fachberater frühzeitig in den Planungsprozess mit ein und vermeiden Sie so Probleme bei Bewilligungen, Eingaben und Ämtern.
Den Überblick über die Anforderungen oder die rechtlichen Bestimmungen im Bereich Baurecht und Brandschutz zu behalten ist nicht ganz leicht. Immer wieder entstehen neue Vorschriften, in denen man sich verlieren kann. Wir stehen mit unserem umfangreichen Wissen im Bereich «Baurecht und Brandschutz» nicht nur den Mandatsgemeinden zur Seite, sondern auch Ihnen. Unser Zielpublikum sind Architekten, Verwaltungen und institutionelle Anleger.
Mit einer periodischen Aktualisierung des GESAK (Gemeindesportanlagenkonzept) kann eine Basis für die kurz- und langfristige kommunale Finanzplanung geschaffen werden. Das Konzept wird somit zu einem zentralen politischen Planungsinstrument auf Gemeindestufe.
Wir erfassen im Rahmen des GESAK den aktuellen Bestand sowie die Bedürfnisse von Schulen, Vereinen und Individualsportlern und erstellen zusammen eine mittel- bis langfristige Strategie für die Entwicklung der Sport- und Freizeitanlagen.
Mit der Sport- und Freizeitanlagenstrategie sollen folgende Punkte erreicht werden:
■ Dem wechselnden Bewegungsverhalten der Bevölkerung wird Rechnung getragen.
■ Es lassen sich daraus wesentliche Massnahmen zu attraktiven Angeboten der Gemeinde ableiten.
■ Allgemeine Bewegungsräume können für Sport und Bewegung gesichert werden.
■ Ein bewusster Umgang mit der Ressource Bewegungsraum wird geschaffen.
■ Sportanlagen werden nur entsprechend den Bedürfnissen geplant, auch Unterbelegungen werden aufgezeigt.
■ Bessere gemeindeinterne Koordination der Fachbereiche auf politischer Ebene und Verwaltungsebene.
Wir kombinieren für Sie die beste Lösung mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot.
Bei der Beschaffung von Bauten für die öffentliche Hand ist darauf zu achten, dass die Bauten alle Anforderungen der Bauherrschaft erfüllen. Sie müssen termingerecht und innerhalb des Baukredites realisiert werden und ein Ansprechpartner sollte für das Projekt verantwortlich sein. Natürlich muss das Verfahren auch dem öffentlichen Beschaffungswesen entsprechen.
Deshalb haben wir das Verfahren der „Gesamtleistungsausschreibung“ für die Bedürfnisse der öffentlichen Hand weiterentwickelt. Dieses wird zweistufig durchgeführt. In einem ersten Schritt (Präqualifikation) werden geeignete Anbieter ausgesucht, welche die gewünschte Gesamtleistung (Planung + Bau) erfolgreich ausführen können.
Parallel zur Präqualifikationsphase werden die „materiellen Ausschreibungsunterlagen» ausgearbeitet. Diese Unterlagen müssen aufzeigen, welche Vorgaben vom Gesamtleistungsanbieter zwingend zu beachten sind. Weiter werden die „formellen Grundlagen“ (Ausschreibung, Werkvertrag, Eingabeformulare, usw.) erstellt.
Anschliessend erarbeiten die ausgewählten Gesamtleistungsanbieter (GLA), über eine Zwischenbesprechung, ein den Vorgaben der Bauherrschaft entsprechendes Vorprojekt sowie eine verbindliche Offerte mit Kostendach für den Bau des Vorhabens.
Mit einem solchen Gesamtleistungsverfahren werden einige wesentliche Vorteile des Architekturwettbewerbs mit weiteren Elementen des „Beschaffungswesens für die öffentliche Hand» kombiniert. Denn die Planer suchen unabhängig voneinander die beste Lösung und das Beschaffungswesen sucht das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Öffentliche Gemeinwesen sind dem öffentlichen Beschaffungswesen unterstellt. Die Vergabe von Dienstleistungen – auch im Bereich der Planung – hat deshalb in submissionsrechtlichen Verfahren zu erfolgen. Ohne Erfahrung ist dieser Prozess zeitaufwändig und mühsam. Deshalb unterstützen und begleiten wir Sie dabei.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei:
■ Submissionen für Architekten und (General-)Planer
■ Organisation von Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren
■ Totalunternehmer- und Gesamtleistungssubmissionen
Wissen Sie als Eigentümer/in von Immobilien, wann welche Investitionen auf Sie zukommen? Diese Informationen sind für eine mittel- bis langfristige Investitionsplanung und somit für strategische Entscheidungen unabdingbar und dienen der Sicherstellung der Liquidität.
Bei der Zustandsanalyse geht es nicht nur darum, den Zeitpunkt und die Höhe der Investitionen zu bestimmen, sondern auch die Bereiche (Gebäudehülle, Haustechnik, Innenraum, etc.). Diese Erkenntnisse helfen, bei der Erneuerung und Instandsetzung auch allfällige Synergien zu nutzen und somit Kosten zu sparen. Ausserdem werden Mängel und Risiken identifiziert, was frühzeitige Massnahmen ermöglicht.
Der Stand der Technik, Verbesserungsmöglichkeiten und veränderte Anforderungen an die Gebäudetechnik und die Gebäudehülle durch gesetzliche Auflagen werden im Rahmen einer Zustandsanalyse ebenfalls beurteilt.
Wichtig ist eine solche Erhebung auch im Hinblick auf bevorstehende Erweiterungen, damit ein allfälliger Sanierungs- und Unterhaltsbedarf in der entsprechenden Planung berücksichtigt werden kann.